Medikamente – Arzneimittel gehören bei vielen Erkrankungen zu den regelmäßigen Gesundheitskosten. Ein Vorteil der FlexMed-Tarife der AXA ist, dass sie – abhängig vom gewählten Tarif und Gesundheitsbudget – Leistungen für ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel vorsehen können.

Mögliche Leistungen


Arzneimittel

Arzneimittel

Verbandmittel

Verbandmittel

Medizinische Therapie

Medizinische Therapie

Heilmittel

Heilmittel

Vorteile


Häufige Fragen zu Medikamente in der bKV


  • Je nach Tarif können Arznei- und Verbandmittel erstattet werden.
  • Der Leistungsumfang richtet sich nach den jeweiligen Tarifbedingungen.
  • Mögliche Höchstbeträge ergeben sich aus dem Gesundheitsbudget oder den Tarifleistungen.
  • Welche Voraussetzungen gelten, regeln die jeweiligen Tarifbedingungen.
  • Ja, sofern sie unter den versicherten Leistungsumfang fallen.
  • Die Erstattung erfolgt über die AXA entsprechend den vereinbarten Leistungen.