Medikamente – Arzneimittel gehören bei vielen Erkrankungen zu den regelmäßigen Gesundheitskosten. Ein Vorteil der FlexMed-Tarife der AXA ist, dass sie – abhängig vom gewählten Tarif und Gesundheitsbudget – Leistungen für ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel vorsehen können.
Mögliche Leistungen

Arzneimittel

Verbandmittel

Medizinische Therapie

Heilmittel
Vorteile
- geringere Eigenbeteiligung
- bessere medizinische Versorgung
Häufige Fragen zu Medikamente in der bKV
- Werden Medikamente übernommen?Je nach Tarif können Arznei- und Verbandmittel erstattet werden.
- Sind rezeptfreie Medikamente enthalten?Der Leistungsumfang richtet sich nach den jeweiligen Tarifbedingungen.
- Gibt es eine Begrenzung?Mögliche Höchstbeträge ergeben sich aus dem Gesundheitsbudget oder den Tarifleistungen.
- Müssen Medikamente ärztlich verordnet sein?Welche Voraussetzungen gelten, regeln die jeweiligen Tarifbedingungen.
- Können mehrere Medikamente eingereicht werden?Ja, sofern sie unter den versicherten Leistungsumfang fallen.
- Wie funktioniert die Erstattung?Die Erstattung erfolgt über die AXA entsprechend den vereinbarten Leistungen.