Betriebliche Krankenversicherung, die ankommt

Mehr Gesundheit fürs Team, mehr Attraktivität als Arbeitgeber – schon ab 13,59 € pro Mitarbeitendem und Monat.

Warum bKV

Gesundheit als Benefit mit echtem Mehrwert


Als Arbeitgeber finanzieren Sie Ihren Mitarbeitenden Gesundheitsleistungen, die über die gesetzliche Versorgung hinausgehen. Das schafft einen Benefit, den Ihr Team im Alltag tatsächlich erlebt.

Für Ihre Mitarbeitenden

  • bessere Gesundheitsversorgung
  • Arbeitgeber übernimmt die Beiträge
  • zahlreiche individuell nutzbare Leistungen
  • unkomplizierte Leistungsabrechnung

Für Ihr Unternehmen

Was ist eine betriebliche Kranken­versicherung?


Die betriebliche Krankenversicherung – kurz bKV – ist eine zusätzliche Krankenversicherung, die ein Unternehmen für seine Mitarbeitenden abschließt.

Sie ergänzt die bestehende Krankenversicherung um zusätzliche Gesundheitsleistungen.

Mit FlexMed bietet AXA dafür unterschiedliche Tarifmodelle an. Der Arbeitgeber bestimmt das Gesamtpaket, während die Mitarbeitenden – abhängig vom gewählten Tarif – Leistungen entsprechend ihrer persönlichen Bedürfnisse nutzen können.

So wird aus einer Versicherung ein Gesundheitsbenefit, der im Alltag tatsächlich ankommt.

Leistungen

Gesundheits­leistungen für Ihre Mitarbeitenden


Gesundheit ist individuell. Deshalb bietet FlexMed ein breites Spektrum – Ihre Mitarbeitenden entscheiden selbst, was sie nutzen.

Alternative Medizin

Heilpraktiker & alternative Medizin

Zusätzliche Möglichkeiten durch Behandlungen bei Heilpraktikern oder Ärzten aus dem Bereich der Alternativmedizin.

Fragen

Häufige Fragen zur betrieblichen Kranken­versicherung


  • Die Kosten hängen vom gewählten Tarif und Leistungsumfang ab. FlexMed easy Premium der AXA ist bereits ab 13,59 € pro Mitarbeitendem und Monat erhältlich.

    Mehr zu den bKV-Kosten
  • AXA bietet Lösungen zur betrieblichen Krankenversicherung bereits ab fünf Mitarbeitenden an. Damit eignet sich die bKV auch für kleinere Unternehmen.
  • Bei den AXA-Budgettarifen ist keine individuelle Gesundheitsprüfung vorgesehen. Die konkreten Voraussetzungen richten sich nach dem jeweiligen Tarif.
  • Übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge, kann die bKV als Sachlohn behandelt werden. AXA weist darauf hin, dass die Sachbezugsfreigrenze von 50 € relevant sein kann. Die konkrete steuerliche Gestaltung sollte immer mit der Steuerberatung des Unternehmens abgestimmt werden.

    Steuerliche Behandlung im Detail