| Leistungen sind auf das Budget begrenzt | Ist das Jahresbudget aufgebraucht, gibt es im laufenden Jahr keine weiteren Erstattungen aus dem Budget. | Budgethöhe passend zur Belegschaft wählen; teure Bereiche wie Zahnersatz oder Krankenhaus über Zusatzbausteine absichern. |
| Der Schutz endet beim Austritt | Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses endet in der Regel auch die bKV. | Vorab klären, ob und zu welchen Bedingungen Mitarbeitende den Schutz als Einzelvertrag fortführen können. Das unterscheidet sich je nach Versicherer und Tarif. |
| Konkurrenz zu anderen Sachbezügen | Die 50-€-Freigrenze gilt für alle Sachbezüge zusammen. Tankgutscheine oder Guthabenkarten müssen eventuell reduziert werden. | Vor der Einführung prüfen, welche Sachbezüge es gibt, und die Benefits sinnvoll aufteilen. |
| Unter Umständen Steuern und Abgaben | Liegen alle Sachbezüge zusammen über 50 € im Monat, wird der gesamte Betrag steuer- und beitragspflichtig. | Beitrag und andere Sachbezüge so planen, dass die Grenze eingehalten wird, oder den Betrag durch den Arbeitgeber pauschal versteuern lassen. |
| Kein Einfluss auf den Tarif | Tarif und Budgethöhe legt der Arbeitgeber für alle fest. | Viele Versicherer bieten Mitarbeitenden an, den Schutz auf eigene Kosten zu erweitern. Fragen Sie im Beratungsgespräch nach den Möglichkeiten. |