Viele Menschen benötigen regelmäßig eine neue Brille oder Kontaktlinsen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt diese Kosten häufig nur eingeschränkt. Die FlexMed-Tarife der AXA können – abhängig vom gewählten Tarif und Gesundheitsbudget – Zuschüsse für Sehhilfen sowie weitere augenmedizinische Leistungen wie eine Lasik-Behandlung vorsehen.
Mögliche Leistungen
Brillen
Kontaktlinsen
Lasik
augenmedizinische Leistungen
Für wen lohnt sich diese Leistung?
Bildschirmarbeitsplätze
Handwerk
Produktion
Außendienst
Mitarbeitende mit regelmäßig wechselnder Sehstärke
Häufige Fragen zu Sehhilfen in der bKV
Übernimmt die betriebliche Krankenversicherung die Kosten für eine Brille?
Je nach gewähltem FlexMed-Tarif der AXA können Kosten für Brillen oder andere Sehhilfen übernommen oder bezuschusst werden. Welche Leistungen enthalten sind, richtet sich nach dem gewählten Tarif und dem verfügbaren Gesundheitsbudget.
Sind auch Kontaktlinsen versichert?
Je nach Tarif können neben Brillen auch Kontaktlinsen Bestandteil der Leistungen sein. Maßgeblich sind die jeweiligen Tarifbedingungen der AXA.
Werden Lasik-Behandlungen unterstützt?
In ausgewählten Tarifen können auch Leistungen rund um eine Lasik-Behandlung vorgesehen sein. Ob und in welchem Umfang diese übernommen werden, hängt vom gewählten Leistungsumfang ab.
Müssen Mitarbeitende in Vorleistung gehen?
Je nach Leistungsart erfolgt die Erstattung entsprechend den Tarifbedingungen der AXA. Informationen zum Ablauf erhalten Versicherte über die Serviceangebote der AXA.
Gilt die Leistung für alle Mitarbeitenden?
Grundsätzlich kann die betriebliche Krankenversicherung allen anspruchsberechtigten Mitarbeitenden eines Unternehmens angeboten werden. Die konkreten Voraussetzungen richten sich nach dem abgeschlossenen Gruppenvertrag.
Kann das Gesundheitsbudget frei eingesetzt werden?
Innerhalb der tariflichen Regelungen können Mitarbeitende ihr Gesundheitsbudget flexibel für verschiedene Gesundheitsleistungen verwenden.