Viele Menschen benötigen regelmäßig eine neue Brille oder Kontaktlinsen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt diese Kosten häufig nur eingeschränkt. Die FlexMed-Tarife der AXA können – abhängig vom gewählten Tarif und Gesundheitsbudget – Zuschüsse für Sehhilfen sowie weitere augenmedizinische Leistungen wie eine Lasik-Behandlung vorsehen.

Mögliche Leistungen


Brillen

Brillen

Kontaktlinsen

Kontaktlinsen

Lasik

Lasik

augenmedizinische Leistungen

augenmedizinische Leistungen

Für wen lohnt sich diese Leistung?


Häufige Fragen zu Sehhilfen in der bKV


  • Je nach gewähltem FlexMed-Tarif der AXA können Kosten für Brillen oder andere Sehhilfen übernommen oder bezuschusst werden. Welche Leistungen enthalten sind, richtet sich nach dem gewählten Tarif und dem verfügbaren Gesundheitsbudget.
  • Je nach Tarif können neben Brillen auch Kontaktlinsen Bestandteil der Leistungen sein. Maßgeblich sind die jeweiligen Tarifbedingungen der AXA.

  • In ausgewählten Tarifen können auch Leistungen rund um eine Lasik-Behandlung vorgesehen sein. Ob und in welchem Umfang diese übernommen werden, hängt vom gewählten Leistungsumfang ab.
  • Je nach Leistungsart erfolgt die Erstattung entsprechend den Tarifbedingungen der AXA. Informationen zum Ablauf erhalten Versicherte über die Serviceangebote der AXA.
  • Grundsätzlich kann die betriebliche Krankenversicherung allen anspruchsberechtigten Mitarbeitenden eines Unternehmens angeboten werden. Die konkreten Voraussetzungen richten sich nach dem abgeschlossenen Gruppenvertrag.
  • Innerhalb der tariflichen Regelungen können Mitarbeitende ihr Gesundheitsbudget flexibel für verschiedene Gesundheitsleistungen verwenden.